AGB

 

1. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellannahmen und mündliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, bzw. durch Auftragsausführung gültig. Durch Erteilen von Aufträgen anerkennen die Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 


2. Preise

Unsere Verkaufspreise sind freibleibend und verstehen sich rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer, Transport- und Verpackungskosten, sowie alle weiteren Auslagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die von IMAGEWORKER AG genannten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken.

 

3. Lieferung

Die genannten Lieferzeiten gelten als annähernd im Rahmen der gegebenen Fertigungsmöglichkeiten und sind unverbindlich. Jede Verantwortung für mögliche Folgen aus der Nichteinhaltung der Lieferfristen werden abgelehnt. Auf keinen Fall kann der Besteller aus der Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Anspruch auf Schadenersatz irgendwelcher Art ableiten. Beschreitungen der Lieferfristen berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung. Im Falle höherer Gewalt ist IMAGEWORKER AG berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzanspruches des Käufers.

 

4. Versand

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportschäden, eingetretener Verlust, oder sonstige Schäden sind vom Empfänger bei den Transportorganen geltend zu machen. Sämtliche mit dem Versand und dem Transport der gekauften oder gemieteten Ware verbundenen Kosten trägt der Kunde.

 

5. Vermietung

Der Kunde trägt für angemietete Gegenstände die Gefahr und verpflichtet sich,   IMAGEWORKER AG von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten. Bei Beschädigung eines angemieteten Gegenstandes hat der Kunde die Reparaturkosten zu übernehmen, bei Abhandenkommen den Wert der Sache zu ersetzen.

 

6. Montage

Inbetriebnahme und Montagekosten vor Ort werden von IMAGEWORKER AG, wenn nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Für Schäden, die aus Umwelteinflüssen resultieren (z.B. Schnee, Wind oder Regen) haftet der Mieter oder Käufer und werden in der Gewährleistung nicht anerkannt. Sofern es die Besonderheit, insbesondere die Art und die Größe des gelieferten Werkes erfordert, ist der Käufer verpflichtet, ein statisches Gutachten für die Montage einzuholen.

 

7. Beanstandungen

Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung innerhalb von 3 Tagen an   IMAGEWORKER AG zu stellen. Die Herstellung oder Beschriftung von Gegenständen nach Vorlagen oder Entwürfen, erfolgt so detailgetreu wie möglich. Abweichungen von Form, Massen, Material und Farben im normalen Rahmen, berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung. Gegenstände, die benutzt oder beschädigt wurden, gelten als akzeptiert. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Für anerkannte fehlerhafte Lieferungen leistet IMAGEWORKER AG Ersatz oder setzet die mangelhaften Teile instand. Sofern ein Mangel auch durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden kann, kann der Käufer Ersatzlieferung oder Minderwert verlangen. Ein Anspruch auf anderweitigen Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen. Warenrücksendungen können nur mit dem Einverständnis von IMAGEWORKER AG vorgenommen werden. Die Annahme kann andernfalls verweigert werden. Bei Hörfehlern von telefonisch erteilten Aufträgen haftet der Käufer.

 

8. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto zahlbar. Für verspätete Zahlungen ist ein Verzugszins (übriger Kontokorrentsatz der Grossbanken, plus 5%) und Mahnspesen zu entrichten. Bei neuen Geschäftsverbindungen können Anzahlung, Vorauszahlung oder Nachnahmeversand verlangt werden. Rechnungen unter CHF 100.- sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zielüberschreitungen gelten alle offenen Posten als fällig.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und darf weder verpfändet noch veräußert werden. Der Verkäufer kann sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechte und Pflichten beider Partner ist der Geschäftssitz der Lieferfirma Balsthal. Die   IMAGEWORKER AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

 

11. Garantiebestimmung

Die Garantie von 6 Monaten verfällt, wenn:

Für den Fall, dass im Rahmen der Gewährleistung bzw. Garantie, die Firma   IMAGEWORKER AG Arbeiten an dem gelieferten Werk durchzuführen hat, verpflichtet sich der Käufer/Mieter, auf seine Gefahr und auf seine Kosten das Werk an den Firmenstandort der IMAGEWORKER AG zu übersenden.

 

Download 

Imageworker AG – Ihr Partner für den passenden Auftritt